1. A n t r a g s t e l l u n g :
häufige Beispiele :
- bei der Deutschen Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente
- beim Landratsamt/Versorgungsamt Schwerbehindertenausweis
- bei der Pflegeversicherung wegen eingruppierung Pflegestufe
- bei der gesetzlichen Krankenkasse wegen Krankengeld
- bei einer Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)
- beim Arbeitsamt/JobCenter Arbeitslosengeld I und II
2. W i d e r s p r u c h
Bei Ablehnung des Antrags innerhalb einem Monat (wichtige Frist!)
Widerspruch schriftlich einlegen (ab hier ist meine Einschaltung als Anwalt
bereits sinnvoll ).
3. K l a g e
bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid, kann man innerhalb eines Monats
K l a g e vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen. ( es ist dringend ratsam
spätestens hier einen Anwalt einzuschalten )
Entsprechende Familienrechtschutzversicherungen zahlen in der Regel ab Klage.
Für die Landkreise BB, WN, ES und den Stadtkreis Stuttgart ist das Sozialgericht
Stuttgart, Theodor-Heus-str. 2, 70174 Stuttgart zuständig.
4. B e r u f u n g
Das Landessozialgericht prüft bei einer Berufsklage die Entscheidung des Sozial-
gerichts. (Berufungsfristende: 1 Monat nach Zugang des Urteils 1. Instanz)
5. Über dem Landessozialgericht steht das Bundessozialgericht. Entscheidungen
des Bundessozialgerichts können wiederum durch das Bundesverfassungsgericht
überprüft werden. Allerdings fällt das kleine Bundesverfassungsgericht im Bereich
der Sozialgerichtsbarkeit nur ca. 5 Entscheidungen im Jahr, welche jedoch eine
herausragende Bedeutung haben und in den Medien häufig zitiert werden.
B. Die anwaltliche Dienstleistung :
Ich berate Sie gerne kompetent und ausführlich und nehme Ihnen unter Einsatz
meiner jahrelangen Erfahrung diese schwierige Arbeit ab. Ein Großteil meiner
Mandanten im Bereich des Sozialversicherungsrechtes sind langjährig chronisch
Kranke.
Ich begleite Sie nach ausgiebiger Beratung durch das gesamte Antrags-,
Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren.
Als Anwalt kann ich Ihnen z.B. im Großraum Stuttgart Mediziner empfehlen,
welche bei vorliegen der entsprechenden Diagnose in der Lage sind, fachärztliche
Atteste nach den strengen sozialversicherungsrechtlichen Kriterien zu erstellen.
Sinnvoll ist es, wenn um das Ausmaß und die Folgen einer chronischen Krankheit
gestritten wird, dass man rechtzeitig Fachmediziner z.B. aus den Bereichen
Neurologie/Psychiatrie, Schmerztherapie, Innere Medizin, Orthopädie, HNO,
Kardiologie usw. aufsucht.
Auf der Gegenseite haben sie es mit Mediziner der Sozialversicherung zu tun, bei
denen es scheint, dass es deren wichtigste Aufgabe ist, der Sozialversicherung
Ausgaben an Versicherte zu sparen .
Auch die Richter haben als Staatsdiener in der Regel die Ausgabenexplosion
unseres Sozialstaates im Kopf und berücksichtigen dies in ihrer Entscheidung.
Daher ist es wichtig, daß Ihr Gesundheitsproblem kompetent und ausführlich aus
juristischer und fachärztlicher Sicht dargestellt wird.
Gerne erhalten Sie über mein Kanzleisekretariat Telefon 0711-2482446 einen ersten
Besprechungstermin.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr. 2
70499 Stuttgart
Tel :0711-2482446
E-Mail: KanzleiEschle@t-online.de
sehr ausführliche Homepage zum Sozialversicherungsrecht:
www.rechtsanwalt-eschle.de
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Im Internet finden Sie meine Kanzleihomepage unter: www.rechtsanwalt-eschle.de
Ich freue mich über Ihren Besuch!